Website für Handwerker: Was für einen Handwerksbetrieb wirklich wichtig ist

Handwerksbetriebe haben selten Zeit für ihre Website, und die meisten Kunden suchen nicht nach dem schönsten Design, sondern nach einer Antwort: Macht dieser Betrieb, was ich brauche, ist er erreichbar, und kann ich ihm vertrauen? Eine gute Handwerker-Website beantwortet diese Fragen auf dem Smartphone in wenigen Sekunden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Seiten, Pflichtangaben und Funktionen dafür nötig sind und worauf Sie nicht verzichten sollten. Er ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Was Kunden auf einer Handwerker-Website suchen

  • Leistungen: Was genau machen Sie, und was nicht?
  • Erreichbarkeit: Telefonnummer, E-Mail, Einzugsgebiet, Zeiten.
  • Vertrauen: Wer steckt dahinter? Echte Fotos, echte Arbeitsbeispiele, nachvollziehbare Angaben.
  • Nächster Schritt: Wie komme ich schnell zu einem Angebot oder Termin?

Die meisten Besucher kommen mit dem Smartphone, oft unterwegs oder in einer Notsituation. Die Seite muss deshalb schnell laden, große Tasten haben und die Telefonnummer mit einem Tipp wählbar machen.

Die Seiten, die Sie wirklich brauchen

Startseite

Nennen Sie in einem Satz, wer Sie sind und was Sie tun, zum Beispiel „Sanitär und Heizung für Privathaushalte und Gewerbe“. Darunter folgen Ihre wichtigsten Leistungen mit Links, Ihr Kontakt und ein Anfrage-Button.

Leistungsseiten

Eine eigene Seite je Hauptleistung ist besser als eine lange Liste. Beschreiben Sie, was dazugehört, wie der Ablauf ist und für wen die Leistung passt. Nutzen Sie die Worte, die Ihre Kunden verwenden („Heizung tauschen“, nicht nur „Wärmeerzeugerersatz“).

Über uns

Ein Foto vom Team, ein paar Sätze zur Geschichte und zu Qualifikationen. Aussagen wie „Meisterbetrieb“ dürfen Sie nur verwenden, wenn sie zutreffen. Erfundene Zahlen, Bewertungen oder Auszeichnungen sind tabu und können wettbewerbsrechtliche Folgen haben.

Referenzen

Echte Projekte mit kurzer Beschreibung und Fotos wirken stärker als Stockbilder. Holen Sie vorher die Zustimmung Ihrer Kunden ein. Am einfachsten ist es, wenn auf den Bildern keine Personen, Hausnummern oder Kennzeichen erkennbar sind; erkennbare Personen zeigen Sie nur mit deren Einwilligung.

Kontakt

Telefon, E-Mail, Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten, Einzugsgebiet und ein kurzes Formular. Wer ausschließlich beim Kunden arbeitet, muss keinen Ladenbesuch bewerben, sollte aber klar sagen, in welchen Orten und Regionen er tätig ist.

So machen Sie die Anfrage leicht

  • Anruf mit einem Tipp: Die Telefonnummer als tel:-Link hinterlegen.
  • Kurzes Formular: Name, Rückrufnummer oder E-Mail, kurze Beschreibung. Je mehr Pflichtfelder, desto weniger Anfragen.
  • Foto-Upload nur, wenn nötig: Er hilft bei Angeboten, ist aber aufwendiger in Datenschutz und Technik.
  • Klare Rückmeldezeit: „Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden“ nur, wenn Sie das einhalten.
  • Hinweis für Notfälle: Bieten Sie einen Notdienst an, steht das gut sichtbar mit Nummer oben auf der Seite.

Beschriften Sie jedes Formularfeld sichtbar und verständlich. Das hilft allen Nutzern und ist ein Kernpunkt der Barrierefreiheit.

Pflichtangaben: Impressum und Datenschutz

Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, in der Regel über einen Link im Footer jeder Seite. Typische Angaben für Handwerksbetriebe:

  • Name und Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind (bei Einzelunternehmen mit Vor- und Nachnamen), bei Gesellschaften auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte,
  • Kontaktmöglichkeiten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme erlauben, zum Beispiel E-Mail-Adresse,
  • Registerangaben, falls Sie im Handelsregister oder einem ähnlichen Register stehen,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden,
  • Kammerzugehörigkeit, gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie auf Ihr Gewerk zutreffen.

Welche Angaben genau für Sie nötig sind, hängt vom Gewerk und von der Rechtsform ab. Eine Übersicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks finden Sie unter zdh.de. Mit dem kostenlosen Impressum-Check sehen Sie, ob die typischen Angaben auf Ihrer Seite erreichbar sind. Eine rechtliche Prüfung ersetzt er nicht.

Zusätzlich brauchen Sie eine Datenschutzerklärung, die zu Ihren tatsächlichen Funktionen passt: Kontaktformular, eingebundene Karten, Videos, Messenger-Buttons, Statistik. Karten und Videos von Drittanbietern laden Daten beim Aufruf. Besser ist ein Link zur Karte statt einer fest eingebetteten, oder eine Lösung, die erst nach Einwilligung lädt. Auch Schriften sollten vom eigenen Server kommen, siehe Google Fonts und DSGVO.

Gefunden werden

  • Suchbegriffe in den Seiten: Leistung und Ort gehören in Titel, Überschrift und Text, natürlich formuliert. Lesbarkeit geht vor Keyword-Dichte.
  • Unternehmensprofil bei Google: Das kostenlose Profil ist für lokale Suchen oft wichtiger als die Website. Betriebe, die zu Kunden fahren, können sich als Dienstleister mit Einzugsgebiet eintragen, ohne eine Adresse zu veröffentlichen. Pflegen Sie Leistungen, Zeiten und Fotos aktuell.
  • Einzugsgebiet im Text: Nennen Sie die Orte, in denen Sie arbeiten, in normalem Text. Verzichten Sie auf Dutzende fast gleiche Ortsseiten. Sie helfen Besuchern kaum und können von Suchmaschinen als minderwertig eingestuft werden.
  • Bewertungen: Bitten Sie zufriedene Kunden um ehrliche Rezensionen. Kaufen oder erfinden Sie keine. Zeigen Sie Kundenbewertungen auf Ihrer Website, geben Sie an, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG).
  • Einträge in Verzeichnissen: Betriebsverzeichnisse von Kammern und Innungen, soweit vorhanden, und seriöse Branchenportale können Verweise auf Ihre Website liefern.

Eine schnelle technische Bestandsaufnahme ermöglicht der kostenlose SEO-Check. Vorsicht bei Versprechen: Niemand kann ein bestimmtes Ranking garantieren.

Technik, die man nicht sieht

  • Mobil optimiert und schnell: Bilder in passender Größe, keine überladenen Animationen.
  • HTTPS und Sicherheit: Verschlüsselte Verbindung und aktuelle Software. Einen Einstieg bietet Security-Header erklärt.
  • Barrierefreiheit: Gute Kontraste, lesbare Schrift, Bedienung per Tastatur, Alternativtexte für Bilder. Für reine Informationsseiten ohne Vertragsanbahnung mit Verbrauchern gilt das BFSG nach verbreiteter Auffassung nicht; bei Online-Shops, Terminbuchungen oder Anfrageformularen für Verbraucher kann es relevant sein. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Einordnung finden Sie in BFSG: Wer ist betroffen?. Unabhängig davon erreichen Sie mit einer barrierearmen Seite mehr Kunden, auch ältere.
  • Aktualität: Veraltete Öffnungszeiten, Telefonnummern und Leistungen schaden mehr als eine kleine Seite. Planen Sie Pflege ein.

Selbst bauen oder bauen lassen?

Ein Baukasten kann für den Anfang reichen, wenn Sie Zeit haben und mit den Grenzen leben können. Viele Betriebe fahren besser mit einer kompakten Website, die ein Anbieter zum Festpreis baut: Sie bekommen ein Ergebnis, das auf Smartphones funktioniert, Pflichtseiten wie Impressum und Datenschutzerklärung technisch einbindet und sauber umgesetzt ist, und konzentrieren sich auf Ihre Arbeit. Bei Yanqiva passt dafür meist Basic mit 1 bis 3 Seiten (299 € (Einführungspreis bis 31.12.2026, danach 349 €)) oder Business mit bis zu 8 Seiten, Kontaktformular oder Buchungstool (ab 590 €). Hosting und Domain sind nicht im Projektpreis enthalten; die optionale Yanqiva Pflege (39 €/Monat, Mindestlaufzeit 12 Monate) übernimmt Hosting, Updates, Backups und Monitoring. Die Texte für Impressum und Datenschutzerklärung liefern Sie oder eine fachkundige Stelle; wir binden sie ein. Alle Preise sind Endpreise, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer.

Mehr dazu: Website erstellen lassen und Was kostet eine Website 2026?. Haben Sie schon eine Website, prüfen Sie sie zuerst kostenlos.

Häufige Fragen

Welche Seiten braucht eine Handwerker-Website mindestens?

Eine Startseite, eine Seite je Hauptleistung, eine Seite mit Kontaktmöglichkeit, Impressum und Datenschutzerklärung. Über uns und Referenzen schaffen Vertrauen und sind sinnvoll, sobald Sie echte Inhalte dafür haben.

Brauche ich als Handwerksbetrieb ein Impressum?

Ja, geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum nach § 5 DDG. Welche Angaben genau nötig sind, hängt unter anderem von Gewerk und Rechtsform ab, etwa Kammerzugehörigkeit oder Berufsbezeichnung. Die Handwerkskammer oder eine Fachperson kann das klären.

Darf ich Kundenfotos und Bewertungen auf meiner Website zeigen?

Fotos von Kundenprojekten nur mit Zustimmung der Kunden; erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung. Am sichersten sind Bilder ohne erkennbare Personen, Adressen oder Kennzeichen. Bewertungen müssen echt sein: Gefälschte Bewertungen sind nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 23c) stets unzulässig, und Sie müssen angeben, ob und wie Sie die Echtheit prüfen (§ 5b Abs. 3 UWG).

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand zum Veröffentlichungsdatum nach unserem Verständnis wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Beratung durch Ihre Handwerkskammer, Innung oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt. Quellen: § 5 DDG, § 5b UWG, BFSG.

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