Ratgeber

Barrierefreiheits-Widgets und das BFSG: Warum Overlays nicht reichen

Die Werbung klingt verlockend: Eine Zeile JavaScript einbauen, ein kleines Icon erscheint am Bildschirmrand, und der Shop sei „automatisch barrierefrei“. Für einen monatlichen Betrag soll das BFSG-Thema erledigt sein. Wir erklären, warum diese Rechnung nicht aufgeht.

Was ein Overlay ist

Ein Overlay (auch Widget oder Plugin genannt) ist ein Skript, das beim Laden Ihrer Seite im Browser des Besuchers läuft. Es blendet eine Symbolleiste ein, mit der Besucher Schrift vergrößern, Kontraste ändern oder Animationen stoppen können. Zusätzlich versucht es, den Seiteninhalt im Hintergrund automatisch zu verändern, zum Beispiel fehlende Alternativtexte per Bilderkennung zu ergänzen oder ARIA-Attribute einzufügen.

Bekannte Anbieter sind accessiBe, UserWay und AudioEye. Der Quelltext Ihres Shops bleibt dabei unverändert. Alle Korrekturen passieren erst im Browser, nachdem die Seite geladen ist.

Warum es nicht reicht

1. Viele Barrieren lassen sich nicht automatisch beheben

Ob ein Alternativtext zum Bild passt, ob eine Überschrift sinnvoll gegliedert ist oder ob ein Formular eine logische Reihenfolge hat, kann Software nur raten. Ein automatisch erzeugter Alternativtext wie „Bild von einem Mann in Jacke“ hilft niemandem, der wissen will, ob die Jacke wasserdicht ist.

2. Die Zusatzfunktionen existieren schon

Schrift vergrößern, Kontrast erhöhen, Animationen deaktivieren: Das können Browser und Betriebssysteme längst. Nutzer assistiver Technik haben dafür ihre eigenen, fein eingestellten Werkzeuge. Eine zusätzliche Ebene stört oft nur.

3. Das Overlay kann neue Barrieren schaffen

Das Skript greift in die Seite ein und kann dabei Tastaturbedienung, Fokusführung oder die Ansage durch den Screenreader beschädigen. Auch das Widget selbst muss barrierefrei sein. Das ist es nicht immer.

4. Es ist Pflicht des Anbieters der Dienstleistung

Wenn das BFSG für Sie gilt, verpflichtet es Sie, Ihre Dienstleistung barrierefrei anzubieten. Das Ergebnis zählt, nicht der Einsatz eines Werkzeugs. Ein Abmahner oder eine Behörde prüft Ihren Shop, nicht Ihr Abonnement.

5. Datenschutz und Leistung

Viele Overlays laden Skripte von Drittservern nach und setzen teils Cookies oder speichern Nutzereinstellungen. Das berührt Ihre Datenschutzpflichten und kostet Ladezeit.

Die FTC-Entscheidung gegen accessiBe

Im Januar 2025 hat die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) ein Verfahren gegen accessiBe bekannt gemacht und mit einem Vergleich verbunden, den sie im April 2025 endgültig angeordnet hat. Er sieht eine Zahlung von 1 Mio. US-Dollar vor und untersagt dem Anbieter, ohne Belege zu behaupten, sein Produkt mache Websites WCAG-konform. Die FTC warf dem Anbieter vor, solche Aussagen seien falsch oder nicht belegt gewesen. Außerdem soll er bezahlte Bewertungen als unabhängige Berichte dargestellt haben.

Das ist eine US-Entscheidung und gilt nicht in Deutschland. Sie zeigt aber, dass das Versprechen „automatisch konform“ nicht zu halten ist.

Was Nutzer dazu sagen

Mehrere Verbände und Fachleute für Barrierefreiheit lehnen Overlays öffentlich ab, darunter Nutzer von Screenreadern. Die Kritik: Die Werkzeuge lösen Probleme, die niemand hat, und lassen die echten bestehen. Auf der Website overlayfactsheet.com haben viele Fachleute dazu eine ausführliche Stellungnahme unterzeichnet. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Seite für Betroffene wirkt, hilft kein Widget, sondern ein Test mit echten Nutzern.

Overlays und das BFSG

Das BFSG kennt keine Regel, nach der ein Overlay die Anforderungen erfüllt. Maßgeblich ist, ob Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, die sich an der Norm EN 301 549 und damit an den WCAG orientieren. Wir sind keine Rechtsberater. Aber nach allem, was wir sehen, schützt ein Overlay weder zuverlässig vor Abmahnungen noch vor Bußgeldern der Marktüberwachung. Außerdem erkennen automatische Testwerkzeuge Overlays und weisen auf sie hin. Wer abmahnt, sieht also, dass Sie auf diese Lösung setzen, und prüft den Quelltext darunter.

Faustregel: Wenn ein Anbieter „100 % konform“ oder „in 5 Minuten barrierefrei“ verspricht, ist Skepsis angebracht. Auch seriöse automatische Werkzeuge finden nach gängigen Schätzungen nur einen Teil der Barrieren, oft genannt werden 30 bis 50 %, und der Rest erfordert Handarbeit.

Häufige Einwände

„Aber das Widget hat doch einen Barrierefreiheits-Score von 100 %.“

Solche Werte stammen meist von automatischen Tests, die nur einen Teil der Kriterien abdecken. Ein Score sagt nichts darüber aus, ob eine blinde Kundin Ihre Bestellung abschließen kann.

„Mein Entwickler hat keine Zeit für den Umbau.“

Das verstehen wir. Viele Fixes sind aber klein: Alternativtexte pflegen, Labels ergänzen, Farben anpassen. Beginnen Sie mit den kritischen Befunden. Gezielte Arbeit an den kritischen Befunden bringt meist mehr als jedes Abo.

„Der Anbieter garantiert Rechtssicherheit.“

Prüfen Sie das Kleingedruckte. Seriöse Anbieter schließen eine Haftung in den Geschäftsbedingungen aus oder beschränken sie. Rechtssicherheit kann ein Softwareprodukt ohnehin nicht liefern, weil sie von Ihrem konkreten Shop und der Beurteilung im Einzelfall abhängt.

„Kann ein Overlay wenigstens als Ergänzung dienen?“

Ja, als Komfortfunktion kann es für manche Besucher nützlich sein. Es ersetzt aber nie die Arbeit am Quelltext. Wenn Sie eines einsetzen, dann zusätzlich und nicht als Ersatz.

Was stattdessen hilft

  1. Quelltext reparieren. Alternativtexte pflegen, Labels setzen, Kontraste anpassen. Die meisten Fixes sind kleine Änderungen im Theme. Für Shopify finden Sie Beispiele im Ratgeber Shopify barrierefrei machen.
  2. Ein Theme wählen, das Barrierefreiheit ernst nimmt. Das spart später viel Arbeit.
  3. Regelmäßig prüfen. Jedes Update und jede neue App kann neue Fehler bringen. Ein Rescan einmal im Monat erkennt sie früh.
  4. Manuell testen. Bedienen Sie Ihren Shop mit der Tastatur und einem Screenreader. Das dauert eine Stunde und zeigt mehr als jedes Skript.
  5. Ehrlich erklären. Eine Barrierefreiheitserklärung mit bekannten Einschränkungen ist besser als ein Versprechen, das Sie nicht halten.

Und wenn bereits ein Overlay läuft?

Dann müssen Sie es nicht sofort entfernen, sollten sich aber nicht darauf verlassen. Lassen Sie prüfen, wie Ihr Shop ohne das Widget abschneidet. Unser kostenloser Schnellcheck erkennt installierte Overlays und zeigt Ihnen die Befunde im Quelltext. Für eine vollständige Liste mit Code-Fixes gibt es den Website-Report für 149 €.

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.