Ratgeber

BFSG-Abmahnung erhalten? Das sollten Sie jetzt tun

Wichtig: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er soll Ihnen helfen, ruhig zu bleiben und die richtigen ersten Schritte zu gehen. Ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie reagieren, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, am besten mit Erfahrung im Wettbewerbs- oder IT-Recht.

Ein Brief von einer Kanzlei, Betreff „Abmahnung“, dazu ein Vorwurf: Ihr Online-Shop sei nicht barrierefrei. Seit August 2025 wird über erste solche Schreiben an Shopbetreiber berichtet. Wie hoch Forderungen und Kosten ausfallen, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom angesetzten Gegenstandswert. Der erste Reflex ist Panik. Der zweite ist, möglichst schnell zu unterschreiben, damit es aufhört. Beides ist keine gute Idee.

Die ersten 24 Stunden

  1. Nichts zahlen, nichts unterschreiben, nicht antworten. Jede Äußerung, auch eine freundlich gemeinte E-Mail, kann später gegen Sie verwendet werden.
  2. Dokumentieren Sie das Schreiben. Heben Sie den Brief samt Umschlag auf (das Zugangsdatum kann später wichtig werden) und speichern Sie alle Anhänge.
  3. Sichern Sie den Stand Ihres Shops. Speichern Sie Screenshots der beanstandeten Seiten mit Datum. Ändern Sie nicht hektisch alles, bevor Sie den Ist-Zustand dokumentiert haben.
  4. Informieren Sie Ihre Versicherung. Manche Rechtsschutz- oder Cyber-Policen decken Abmahnungen ab. Melden Sie fristgerecht, bevor Sie einen Anwalt beauftragen, denn manche Versicherer verlangen vorherige Zustimmung.
  5. Suchen Sie anwaltlichen Rat. Rufen Sie noch am selben Tag eine Kanzlei an. Viele bieten eine erste Einschätzung zum Festpreis an.

Fristen prüfen

Abmahnungen setzen meist eine kurze Frist, oft sieben bis vierzehn Tage, manchmal weniger. Die Frist ist nicht automatisch gesetzlich bindend, aber sie hat einen Zweck: Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Das ist ein Eilverfahren vor Gericht und kann teurer werden als die Abmahnung selbst.

Notieren Sie deshalb das Datum des Zugangs und das Fristende. Wenn die Frist knapp ist, kann Ihr Anwalt in der Regel um Verlängerung bitten. Dieser Schritt gehört in seine Hände. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Verlängerung stillschweigend gilt.

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Fast jede Abmahnung enthält eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Wer sie unterschreibt, verspricht, den Verstoß künftig zu unterlassen, und zwar meist mit einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Diese Erklärung gilt oft viele Jahre und ist nur schwer wieder loszuwerden.

Gerade bei Barrierefreiheit ist das riskant. Ein Shop ist nie perfekt, jede neue Produktseite kann einen neuen Fehler enthalten. Eine zu weit gefasste Erklärung kann bedeuten, dass Sie bei jedem übersehenen Alternativtext eine Vertragsstrafe schulden.

Üblicherweise wird deshalb geprüft, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist, die enger gefasst ist als der Entwurf der Gegenseite. Das ist eine juristische Gestaltungsfrage. Überlassen Sie sie einer Fachperson.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Einige Punkte, die Ihr Anwalt typischerweise klärt:

  • Gilt das BFSG für Ihren Shop? Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, § 3 Abs. 3 BFSG). Das ist nicht dasselbe wie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Reine B2B-Shops fallen grundsätzlich nicht unter das BFSG. Wer abmahnt, prüft das nicht immer.
  • Wer mahnt ab? Abmahnen dürfen nach § 8 Abs. 3 UWG nur bestimmte Berechtigte, etwa Mitbewerber und eingetragene Verbände. Kanzleien handeln in deren Auftrag. Es ist unter Juristen umstritten, ob und in welchem Umfang Verstöße gegen das BFSG wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist (§ 8c UWG) oder ob Abmahnkosten erstattet werden müssen (§ 13 Abs. 4 UWG kann das in bestimmten Fällen ausschließen), bewertet Ihr Anwalt.
  • Stimmt der Vorwurf? Prüfen Sie, ob die genannten Barrieren tatsächlich bestehen. Fehlerhafte oder pauschale Vorwürfe kommen vor.
  • Ist die Forderung angemessen? Streitwert und Kosten sind nicht in Stein gemeißelt und lassen sich oft verhandeln.

Unabhängig von einer Abmahnung kann außerdem die Marktüberwachung tätig werden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie ist seit Herbst 2025 tätig und kann von sich aus oder auf Beschwerde prüfen. Das BFSG sieht je nach Verstoß Bußgelder bis zu 10.000 € oder bis zu 100.000 € vor (§ 37 BFSG).

Parallel: Den Shop verbessern

Während Ihr Anwalt die rechtliche Seite klärt, sollten Sie die technische Seite angehen. Das zeigt guten Willen und verringert das Risiko weiterer Schreiben. Gehen Sie so vor:

  1. Lassen Sie den Ist-Zustand prüfen. Mit unserem kostenlosen Schnellcheck sehen Sie in 30 Sekunden die häufigsten Barrieren Ihrer Startseite.
  2. Für eine belastbare Grundlage dient ein vollständiger Test mit priorisierter Mängelliste, etwa unser Website-Report (149 €). Er zeigt auch, was Sie manuell prüfen müssen.
  3. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob und wann Sie Änderungen veröffentlichen. Das beeinflusst teils die Beweislage.
  4. Arbeiten Sie die Befunde nach Schwere ab und dokumentieren Sie jeden Schritt mit Datum.
  5. Veröffentlichen Sie eine ehrliche Barrierefreiheitserklärung, einschließlich bekannter Einschränkungen.

Kein Overlay installieren. Ein Widget, das Barrierefreiheit „automatisch herstellt“, behebt die Fehler im Quelltext nicht. Es kann zudem neue Barrieren schaffen und ändert nichts an den Befunden, die ein Abmahner oder eine Behörde im Quelltext findet. Mehr dazu im Ratgeber Overlays und das BFSG.

Vorbeugen: So werden Sie ein unattraktives Ziel

Abmahner suchen Shops mit offensichtlichen Mängeln, die sich per Software finden lassen. Wer die Basics im Griff hat, fällt seltener auf:

  • Alternativtexte für Produktbilder,
  • ausreichende Kontraste,
  • beschriftete Formularfelder und Buttons,
  • eine Seite „Barrierefreiheit“ mit Kontakt für Rückmeldungen,
  • regelmäßige Prüfung nach jedem Theme-Update. Unser Monitoring für 29 € pro Monat macht das automatisch.

Ein Restrisiko bleibt immer, denn automatische Tests finden nur etwa 30 bis 50 % der Barrieren. Eine Garantie gegen Abmahnungen kann niemand geben. Sie können aber das Risiko deutlich senken und im Streitfall belegen, dass Sie systematisch daran arbeiten.

Typische Fehler nach einer Abmahnung

  • Auf eigene Faust verhandeln. Ein Telefonat mit der Gegenseite wirkt entspannend, kann aber Zugeständnisse enthalten, die Sie später nicht mehr zurücknehmen können.
  • Die Seite stillschweigend löschen. Wenn Sie Inhalte entfernen oder umbauen, bevor Sie den Zustand gesichert haben, fehlt Ihnen später der Nachweis.
  • Die Frist ignorieren. Schweigen ist keine Antwort. Wer nichts tut, riskiert das gerichtliche Eilverfahren.
  • Zu schnell zahlen. Eine Zahlung kann als Anerkennung des Vorwurfs verstanden werden. Klären Sie vorher, ob Sie überhaupt zahlen müssen.
  • Das Problem weitergeben. Wenn Ihre Agentur den Shop gebaut hat, informieren Sie sie, aber verlassen Sie sich nicht darauf, dass sie die Haftung übernimmt. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Kurz zusammengefasst

  • Ruhe bewahren, nichts zahlen, nichts unterschreiben, nicht antworten.
  • Frist notieren, Beweise sichern, Versicherung informieren.
  • Noch heute anwaltlichen Rat einholen.
  • Parallel den Shop prüfen und die schwersten Mängel beheben.

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt.