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Impressum prüfen: Pflichtangaben nach § 5 DDG

Fehlt das Impressum, ist es schwer zu finden oder unvollständig? Der Check sucht Impressum und Datenschutzerklärung auf Ihrer Startseite und weist auf typische Lücken hin.

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Kein Konto, keine E-Mail-Adresse nötig. Geprüft wird die Startseite in allen fünf Bereichen.

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Impressumspflicht: Aus TMG wurde DDG

Die Anbieterkennzeichnung steht seit dem 14. Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Es hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich für Betreiber wenig geändert, aber Verweise auf „§ 5 TMG“ in älteren Impressen sind veraltet. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite, der ohne Umwege zur Information führt.

Welche Angaben gehören hinein?

Die Pflichtangaben hängen von Ihrer Rechtsform und Tätigkeit ab. Nach § 5 DDG gehören typischerweise dazu:

  • Name und Anschrift (bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte; erforderlich ist eine ladungsfähige Anschrift, ein Postfach genügt nicht),
  • Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, in der Regel eine E-Mail-Adresse,
  • Registerangaben, wenn Sie im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragen sind (Register und Nummer),
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden,
  • bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde,
  • bei reglementierten Berufen die Kammer, die Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen.

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte kommt nach dem Medienstaatsvertrag die Angabe eines Verantwortlichen hinzu. Welche Angaben genau für Sie nötig sind, klären Sie mit einer Fachperson. Yanqiva gibt keine Rechtsberatung.

Der veraltete OS-Link

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der früher vorgeschriebene Link auf ec.europa.eu/consumers/odr führt ins Leere. Viele Impressen und AGB enthalten ihn noch. Entfernen Sie den Link und den dazugehörigen Satz. Hinweispflichten zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz können davon unabhängig weiter gelten. Lassen Sie die genaue Formulierung prüfen.

Was der Check prüft

  • Impressum erreichbar: Gibt es auf der Startseite einen Link, der auf ein Impressum führt, und lässt sich die Seite abrufen?
  • Datenschutzerklärung erreichbar: Gibt es einen entsprechenden Link?
  • Pflichtangaben-Heuristik: Enthält die Impressumsseite Hinweise auf eine Anschrift und eine E-Mail-Adresse?
  • Veralteter OS-Plattform-Link: Verweist die Seite noch auf die abgeschaltete Plattform?
  • Shops: Sind AGB und Widerrufsbelehrung verlinkt?

Was der Check nicht kann

Ob Ihr Impressum inhaltlich richtig und vollständig ist, kann Software nicht beurteilen. Der Check arbeitet mit Mustern: Er findet, was fehlt oder auffällt, und übersieht, was formal vorhanden, aber falsch ist. Ein Impressum ohne Befund ist deshalb keine Bestätigung.

Wie Sie das Impressum richtig platzieren

  1. Verlinken Sie „Impressum“ im Footer auf jeder Seite, nicht nur auf der Startseite.
  2. Nutzen Sie eine eigene Seite mit sprechender Adresse, etwa /impressum, und keinen Pop-up-Dialog.
  3. Prüfen Sie nach Änderungen an Rechtsform, Anschrift oder Registereintrag, ob das Impressum aktuell ist.
  4. Entfernen Sie den alten OS-Link aus Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen.

Die technische Verlinkung von Pflichtseiten im Footer und das Entfernen des OS-Links setzen wir bei Bedarf im Rahmen von Yanqiva Fix um. Die Rechtstexte selbst liefern wir nicht. Dazu gehören eine Fachanwältin oder ein seriöser Rechtstext-Anbieter.

Wenn Ihr Shop unter das BFSG fällt, prüfen Sie auch die Barrierefreiheit. Dazu gehört unter anderem die Barrierefreiheitserklärung.

Automatische Prüfung. Liefert Hinweise, keine Rechtsberatung und keine Garantie für Rechtskonformität.

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